Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitsstrafrecht Hamburg

Strafverteidigung und Beratung für Geschäftsführer und Personalverantwortliche

Rechtsanwalt Wirtschaftsstrafrecht Arbeitsstrafrecht Hamburg

Wirtschaftsstrafrecht: Strafverteidigung gegen den Vorwurf von Wirtschaftskriminalität

Verantwortung im Unternehmen bedeutet auch, dass das Risiko strafrechtlicher Vorwürfe grundsätzlich hoch ist. Wenn Sie in diese Situation geraten, finden Sie bei mir als Fachanwalt für Strafrecht kompetente und tatkräftige Hilfe.

  • Ich nehme Sie gegen den Vorwurf von Insolvenzstraftaten in Schutz (Insolvenzverschleppung, Bankrott, Gläubiger- oder Schuldnerbegünstigung, Untreue, Vorenthalten von Beiträgen, Eingehungsbetrug bei absehbarer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung).
  • Bei mir finden Sie Hilfe, wenn man Ihnen Bestechung, Bestechlichkeit oder Absprachen im Rahmen einer Ausschreibung vorwirft.
  • Sie sehen sich als Geschäftsführer, Verantwortlicher oder Organ eines Unternehmens Ermittlungen wegen Betrugs, Untreue oder Unterschlagung ausgesetzt? Ich übernehme Ihre Verteidigung.

Arbeitsstrafrecht: Strafrechtliche Vertretung von Arbeitgebern

Als Arbeitgeber können Sie sehr schnell mit strafrechtlichen Vorwürfen in Berührung kommen. Einen Rechtsanwalt, der das Arbeitsstrafrecht genau kennt, der weiß, wo mögliche Lösungswege liegen und energisch für Ihre Sache kämpft, brauchen Sie in Fällen wie diesen:

  • Wenn Ihnen vorgeworfen wird, die Sozialversicherung für Arbeitnehmer nicht bezahlt zu haben (Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 266a StGB)
  • Wenn Sie illegal Ausländer beschäftigt haben sollen (Beschäftigung eines Ausländers ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung – Menschen ohne Aufenthaltstitel aus Drittstaaten, aber auch EU-Bürger aus den neu beigetretenen EU-Ländern)
  • Wenn Ihnen Schwarzarbeit zur Last gelegt wird (Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, SchwarzArbG)
  • Wenn Ihnen Lohnwucher vorgeworfen wird (Verstoß gegen die Mindestlohn-Vorschriften, auch in Bezug auf Mini-Jobs, wucherähnliche Entgeltvereinbarungen)
  • Wenn Sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz begangen haben sollen (Verstoß gegen Ruhezeiten, unzulässige Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen)
    Wenn eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitsschutzgesetz im Raum steht (Verstoß gegen Rechtsverordnungen wie die BaustellenVO oder BiostoffVO, Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG, das Mutterschutzgesetz MuSchG oder das Heimarbeitsgesetz HAG)
  • Wenn Straftaten gegen das Betriebsverfassungsgesetz behauptet werden (Behinderung oder Beeinflussung der Wahl zum Betriebsrat, Störung der Tätigkeit des Betriebsrats)

Was ich als Fachanwalt für Strafrecht für Sie tun kann:

  • Als erstes beantrage ich Akteneinsicht, damit wissen wir, was die Ermittlungsbehörden wie Zollfahndung, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft wirklich in der Hand haben.
  • Außerdem setze ich mich ausführlich mit Ihnen zusammen, um unsere Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.
  • Ich begleite Sie zu Anhörungen und stehe bereit, wenn die Ermittler einen Durchsuchungsbeschluss, einen Beschlagnahmebeschluss oder gar einen Haftbefehl erwirken.
  • Wenn es bereits zu einer Durchsuchung oder Beschlagnahme gekommen ist, überprüfe ich, ob diese Maßnahme rechtmäßig war. Immer wieder lässt sich zeigen, dass die Ermittler nicht im Rahmen ihrer Pflichten agiert haben – das führt bei so ermittelten Sachverhalten dann schnell zu Beweismittelverboten und Beweisverwertungsverboten.

 

Welche Verteidigungsstrategie Erfolg verspricht, hängt vom konkreten Fall ab – von Ihrer persönlichen Situation, der Rechtsform und der Branche des Unternehmens, dem Stand der Ermittlungen und vielem mehr. Eines ist aber in allen Fällen gleich – wenn ich Sie vertrete, kämpfe ich als Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg energisch und konsequent für Sie und Ihre Interessen.

Komplexe Regelungen, massive Konsequenzen

Es braucht nicht viel, um als Arbeitgeber und Geschäftsführer im komplizierten Regelungsdickicht zwischen Strafrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht ins Stolpern zu geraten. Im Baugewerbe, in der Gastronomie, im Taxi- und Transportgewerbe, der Fleischbranche sowie der Arbeitnehmerüberlassung ist das besonders schnell der Fall. Aber auch viele andere Branchen sind längst fest im Fadenkreuz der Kontrollen.

Die Folgen einer Verurteilung können dramatisch sein:

  • Eine Vorstrafe kann die berufliche Zukunft ruinieren.
  • Strafzahlungen erreichen häufig eine sehr empfindliche Höhe.
  • Eine Verurteilung kann zu einer Gewerbeuntersagung nach § 35 GewO führen.
  • Wenn dazu die Pflicht zu Schadenersatz aufgrund persönlicher Haftung kommt, ist oft die eigene Existenz bedroht.

Was tun bei Ermittlungen?

Reagieren Sie rasch, wenn Ermittlungen eingeleitet wurden oder sich abzeichnen – auch dann, wenn strafrechtliche Probleme nur möglich erscheinen. Es geht um Ihre persönliche Zukunft!

Holen Sie sich kompetenten Beistand durch einen Fachanwalt für Strafrecht.Ihr Rechtsanwalt sollte sich im Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht genau auskennen.

„Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!“ Sie haben das Recht, keine Auskünfte zur Sache geben zu müssen. Beherzigen Sie dies! „Alles, was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden“, trifft durchaus zu.

Das schwer überschaubare Dickicht aus Strafrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht, das für Arbeitgeber so schnell zur Falle werden kann, ist selbst für einen Rechtsanwalt oft nur mit Mühe zu überblicken. Dazu kommen Überschneidungen mit anderen Gebieten des Wirtschaftsstrafrechts wie dem Insolvenzstrafrecht oder dem Steuerstrafrecht. Auch eine Anwaltskanzlei die sich schwerpunktmäßig mit Wirtschaftsrecht oder Arbeitsrecht befasst, sieht sich ganz eigenen Herausforderungen gegenüber, sobald der Fall sich ins Strafrecht verlagert. Sichern Sie sich einen Fachanwalt für Strafrecht als Verteidiger in Hamburg.