Ratgeber Hausdurchsuchung

Ihnen steht eine Hausdurchsuchung bevor oder die Beamten stehen bereits vor Ihrer Tür oder haben schon angefangen, Ihre Geschäftsräume, Wohnung, Ihr Haus, Ihre Räumlichkeiten zu durchsuchen, und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen? Wenn Sie in Hamburg und Umgebung wohnen, können Sie mich anrufen unter 040 3867 4015.

Eine Hausdurchsuchung kommt oftmals sehr überraschend und sorgt damit für Unsicherheit bei den Betroffenen. Mit diesem von mir bereitgestellten Ratgeber sollen wichtige Aspekte einer Hausdurchsuchung aufgezeigt und insbesondere auch Verhaltenstipps nahegelegt werden.

Was passiert bei einer Hausdurchsuchung?

Die ermittelnden, vor der Türe stehenden Beamten beginnen mit der Suche und ggf. Sicherstellung von Beweismitteln. Darunter fallen alle Gegenstände, die als Beweismittel in Betracht kommen, also unter anderem Papiere, Geschäftsunterlagen, steuerliche Unterlagen, Waffen, Rauschmittel, Computer oder externe Medien zur Datenspeicherung. Als Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und Umgebung rate ich bei Hausdurchsuchungen zu einer kooperativen, höflichen Verhaltensweise. Da sich das Verfahren jedoch gegen Sie richtet, sind Sie zu Mitwirkung oder Auskünften nicht verpflichtet! Im Zweifel sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!

Problem Zufallsfunde: wenn die Gefahr bestehen sollte, dass die Beamten – zufällig – etwas finden könnten, wonach sie eigentlich gar nicht gesucht haben, sollten Sie überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, den Beamten zu zeigen, wonach Sie suchen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Zufallsfunde bei der Hausdurchsuchung weitere Verfahren nach sich ziehen.

Die Ermittlungsbeamten stehen vor der Tür – Und nun?

Erkundigen Sie sich zunächst, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet und auch nach dem Grund der Durchsuchung. Lassen Sie sich auf jeden Fall den richterlichen Durchsuchungsbeschluss geben. Lassen Sie sich darüber hinaus auch Namen, Dienstnummer und Dienstbezeichnung der anwesenden Ermittlungsbeamten geben.

Es ist ihr gutes Recht und sehr empfehlenswert, eine Vertrauensperson anzurufen, die der Hausdurchsuchung als Zeuge beiwohnt. Auch ein Anwalt kann diese Aufgabe übernehmen. Die schnelle Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ist ohnehin ratsam. In vielen Fällen erklären sich die Ermittlungsbeamten auch bereit, mit der Durchsuchung zu warten, bis ein Strafverteidiger eingetroffen ist. Sofern Sie im Raum Hamburg wohnhaft sind, können Sie mich gerne anrufen.

Wie sollte ich mich während der Hausdurchsuchung verhalten?

Das oberste Verhaltensgebot ist, Ruhe zu bewahren! Wer sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, braucht im Regelfall auch nichts zu fürchten. Auf keinen Fall sollten Sie Widerstand gegen die Durchsuchungsbeamten leisten.

Was sollte ich nach der Hausdurchsuchung tun?

Nach der Hausdurchsuchung sollten Sie Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Als Fachanwalt für Strafrecht aus Hamburg verfüge ich über viel Erfahrung in diesem Rechtsgebiet und kann Ihnen fundierte Beratungsleistung bieten. Nach der Hausdurchsuchung müssen die Ermittlungsbeamten ein Durchsuchungsprotokoll mit genauer Auflistung der beschlagnahmten Gegenstände aushändigen. Sowohl die Beamten, als ggf. auch Zeugen müssen das Protokoll unterschreiben. Das gilt auch für den Fall, dass nichts beschlagnahmt wurde.

In vielen Fällen ist es hilfreich, nach einer erfolgten Hausdurchsuchung ein Gedächtnisprotokoll niederzuschreiben. Auch hier zeigt sich, dass es vorteilhaft ist, Ruhe zu bewahren. In emotional erregtem Zustand ist es weitaus schwieriger, die geschehenen Ereignisse ins Gedächtnis zu rufen. Fertigen Sie darüber hinaus auch eine Schadensbilanz an, um im späteren Verlauf eine Durchsetzung von Schadensersatzforderungen über Ihren Anwalt geltend machen zu können.